Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf/Lieferung

I. Allgemeines

1. Aquafides Schweiz AG Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme des Liefergegenstandes / der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Bestimmungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen und werden diese nicht Vertragsinhalt.

2. Abänderungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

3. Sämtliche Vereinbarungen einschließlich etwaiger Nebenabreden, Zusagen, Beratungen oder sonstiger Erklärungen unserer Mitarbeiter/Vertreter/Erfüllungsgehilfen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Auf die Einhaltung der Schriftform kann durch uns nur schriftlich verzichtet werden.

4. Dem Schriftlichkeitsgebot ist auch entsprochen, wenn Schriftstücke per Telefax an die jeweils andere Vertragspartei übermittelt werden. Die authentische Vertragssprache und auch bei Auslegungsfragen heranzuziehende Sprache ist deutsch.

II. Angebot

1. An ein Angebot ist Aquafides Schweiz AG drei Monate gebunden, soweit nicht ausdrücklich eine andere Bindefrist vereinbart wurde.

2. Die Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und andere beigefügte Unterlagen und damit verbunden die Konzeption der Aquafides Schweiz AG Anlagen und Verfahrenstechniken sind geistiges Eigentum der Firma Aquafides Schweiz AG sowie deren Lieferanten und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechten. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dritten unbefugten Personen weder vollständig noch teilweise ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht werden. Es gelten hierfür die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Vorsorglich weisen wir auch darauf hin, dass Teile unserer Anlagen durch in- und ausländische Patente geschützt sind.

III. Vertragsabschluss

1. Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von Aquafides Schweiz AG schriftlich bestätigt oder sofort ausgeführt wird.

2. Die Beratung unserer Mitarbeiter im Innen- und Außendienst erfolgt nach bestem Wissen und nach Stand der Technik. Sie ist auf normale Betriebsverhältnisse abgestellt. Sollten sich die Einsatzbedingungen z.B. Wasserverhältnisse, in der Zeit zwischen unserem Angebot und der Auslieferung ändern, ist der Besteller verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen.

IV. Umfang der Lieferung

1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2. Nachträge, Änderungen, etc. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Aquafides Schweiz AG.

V. Lieferfristen

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kommerziellen Einzelheiten.

2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Eine angemessene Fristverlängerung tritt auch ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung der Lieferung erforderliche Angaben des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen. Das gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.

5. Versandfertig gemeldete Ware muss der Besteller sofort abrufen, andernfalls ist Aquafides Schweiz AG berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht dann in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

6. Aquafides Schweiz AG ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessenem Verlängern der Frist zu beliefern. Auf die Erfüllung und Fälligkeit der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers ist dies ohne Einfluss.

7. Bei Lieferverzögerung oder Lieferverzug ist der Besteller nach Ablauf der gemäß Ziffer 4 und 6 verlängerten Lieferfrist bzw. nach Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Preise/Zahlungen

1. Die Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Verladung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

2. Die Ware wird soweit nach unserem Ermessen erforderlich handelsüblich und auf Kosten des Bestellers verpackt.

3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar frei Zahlstelle der Aquafides Schweiz AG.

4. Für abgeschlossene Teile des herzustellenden Werkes oder für eigens angeschaffte oder gelieferte Materialien und Bauteile kann Aquafides Schweiz AG angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

5. Die Annahme von Fremdwährung bedarf besonderer Vereinbarung wobei in jedem Fall Zinsen und Kosten der Diskontierung vom Besteller zu tragen sind. Die Bezahlung der Rechnungen tritt erst bei endgültiger Gutschrift ein.

6. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminsverlust gelten Verzugszinsen gemäss OR als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten, gemäss OR zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden unabhängig von der Widmung des Kunden zuerst auf Kosten, sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital, und zwar zuerst auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet.

7. Dem Besteller stehen keine Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu, ausgenommen seine Gegenansprüche sind schriftlich von Aquafides Schweiz AG als unbestritten festgestellt und anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden.

VII. Gefahrübertragung und Entgegennahme

1. Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

2. Transportweg und –art werden von Aquafides Schweiz AG bestimmt.

3. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Der Besteller hat die Ware(n) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Meldung der Versandbereitschaft abzurufen und abzunehmen.

4. Wird ein mangelfreies Werk vom Besteller nicht fristgerecht abgenommen, kann Aquafides Schweiz AG zu Lasten des Bestellers einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen mit der Feststellung der vertragsgemäßen Herstellung beauftragen. Der Besteller ist verpflichtet, die Untersuchung des Werkes durch den Gutachter zu gestatten. Verweigert der Besteller die Untersuchung, gilt die vertragsgemäße Herstellung als erfolgt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Aquafides Schweiz AG behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen einschließlich der Zinsen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung vor.

2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Verpfändungen, sowie Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat er Aquafides Schweiz AG unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Besteller tritt Aquafides Schweiz AG bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerungen gegen weitere Abnehmer oder gegen Dritte hervorgehen und zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Er verpflichtet sich die Abtretung in seinen Büchern anzumerken

4. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche Aquafides Schweiz AG Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen könnten. Zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt jedoch hiervon unberührt, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht auftragsgemäß nachkommt. Aquafides Schweiz AG kann verlangen, dass der Besteller uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

5. Sofern die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen Waren, die Aquafides Schweiz AG nicht gehörten, weiterverkauft wird, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen Aquafides Schweiz AG und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises (einschl. Umsatzsteuer, Zinsen und Betreibungskosten) abgetreten.

6. Übersteigt der Wert der Aquafides Schweiz AG gestellten Sicherheiten die Höhe der Forderungen von Aquafides Schweiz AG, kann Aquafides Schweiz AG, insoweit die Sicherung nach eigener Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.

IX. Haftung und Mängel

1. Aquafides Schweiz AG gewährleistet für die Dauer von einem Jahr nach dem Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung, dass der Liefergegenstand/die Leistungen frei von Herstellungs- und Materialmängeln bzw. fachgemäß ausgeführt ist und schriftlich zugesicherte Eigenschaften vorhanden sind. Der Besteller muss Aquafides Schweiz AG Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Lieferung/Leistungserbringung schriftlich mitteilen. Dies bei sonstigem Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche. Transportschäden sind sofort bei Anlieferung zu dokumentieren und dem beauftragten Transportunternehmen und Aquafides Schweiz AG schriftlich mitzuteilen. Mängelrügen müssen stets schriftlich und spezifiziert erhoben werden. Ausgenommen von der Gewährleistung sind von uns nicht zu vertretende Schäden und Mängel, insbesondere durch unsachgemäße Lagerung, Montage, Betrieb oder Wartung, eigenmächtige Änderung am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte Störungen oder höhere Gewalt, natürlicher Verschleiß. Die Verwendung bzw. der Einbau von Nicht-Original- oder von Aquafides Schweiz AG zugelassenen Bauteilen/-Ersatzteilen sowie die Wartung von Anlagen/Anlagenteilen nicht durch Aquafides Schweiz AG oder von Aquafides Schweiz AG autorisierten Unternehmen schließt jegliche Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche aus.
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des ZGB, gelten für die Haftung für Mängel die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Für UVC Strahler gelten abweichend der Allgemeinen Garantiebedingungen, besondere Aquafides Schweiz AG Garantiebedingungen für UVC Strahler.

3. Die Erfüllung von Gewährleitungsansprüchen erfolgt kostenfrei nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung. Schlägt die Nachbesserung bzw. -lieferung bzw. Ersatzleistung nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Besteller fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Aquafides Schweiz AG haftet nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für unseren Kunden für im Zuge von Geschäftsabwicklungen entstehende Schäden, es sei denn, dass diese auf von uns zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Der Kunde verzichtet auf die Anfechtung eines abgeschlossenen Rechtsgeschäftes aus welchen Rechtsgründen auch immer.

X. Recht und Rücktritt (Unmöglichkeit, Vertragsanpassung)

1. Treten unvorhergesehen Ereignisse im Sinne von Pkt. V. ein, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, ist der Vertragsinhalt angemessen anzupassen.

2. Bei drohendem Vermögensverfall des Bestellers (z.B. Antrag auf Konkurseröffnung, Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug) kann Aquafides Schweiz AG ebenfalls mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

XI. Datenschutz

Wir weisen gemäß dem Datenschutzgesetz darauf hin, dass Aquafides Schweiz AG Daten unserer Kunden speichern und maschinell verarbeiten. Diese Daten werden nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen der gegenseitigen Geschäfts- und Vertragsbedingungen benutzt.

XII. Gültigkeit/Erfüllungsort/Gerichtsstand

1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten. Die entsprechende Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die Wortlaut, Sinn und Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.
2. Es gilt ausschließlich formelles und materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN – Übereinkommens über den internationalen Warenkauf als vereinbart. Als Erfüllungsort wird der Sitz von Aquafides Schweiz AG, also derzeit CH-8722 Kaltbrunn, vereinbart. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem solchen Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsparteien gem. ZGB/ OR die Zuständigkeit des nach dem Sitz von Aquafides Schweiz AG örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes. Nach Wahl von Aquafides Schweiz AG kann der Besteller jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.
Nach Wahl von Aquafides Schweiz AG können auch alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen und den darauf basierenden Rechtsgeschäften ergeben oder auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Schweizerischen Handelskammern, Zürich, von einem oder mehreren gemäß dieser Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden werden. Im Rahmen des Schiedsverfahrens ist ausschließlich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN – Übereinkommens über den internationalen Warenkauf anzuwenden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.

Aquafides Schweiz AG, Uznacherstrasse 14, CH-8722 Kaltbrunn
T: +41 (0) 44 835 22 – 0, F: +41 (0) 44 835 22 – 09
info@aquafides.ch, www.aquafides.ch

CHE-115.247.716 MWST

Stand: Juni 2018